Allgemeine Teilnahmebedingungen, technische Richtlinien und Datenschutzinformationen
- Anmeldung
Nur vollständig ausgefüllte und rechtmäßig unterzeichnete Anmeldungen können bis zum 30.04.2019 entgegengenommen werden. Über die Teilnahme entscheidet der Veranstalter nach Maßgabe der für alle Veranstaltungsteilnehmer geltenden Bestimmungen (Zulassung/Standflächenbestätigung). Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Der Vertrag kommt durch die Mitteilung der Zulassung zustande. Streichungen, Ergänzungen und Abänderungen im Anmeldeformular und in den Allgemeinen Bedingungen sind unwirksam. Mit seiner rechtsgültigen Unterschrift auf dem Anmeldeformular verpflichtet sich der Aussteller, sich an die vorliegenden „Allgemeinen Bedingungen“ und die sich darauf stützenden Entscheide des Veranstalters zu halten. Die Bedingungen gelten sinngemäß auch für Nebenleistungen bzw. Zusatzaufträge. Die Angaben auf diesem Formular werden vom Veranstalter unter Berücksichtigung der Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung im Rahmen der Erfüllung vertraglicher Aufgaben verarbeitet und genutzt.
Die einzelnen Fristen und Zeiten lauten wie folgt:
Anmeldung inkl. 5 % Frühbucherrabatt bis zum 01.02.2019.
Anmeldung inkl. 5 % Frühbucherrabatt für Vereinsmitglieder bis zum 30.04.2019.
Anmeldung inkl. 10 % Frühbucherrabatt für Vereinsmitglieder bis zum 01.02.2019.
Erhalt der Kongresstickets (inkl. Zutritt Catering) erfolgt am Veranstaltungstag.
Der Standaufbau ist zu folgenden Zeiten möglich:
- Mittwoch, den 15. Mai 2019 zwischen 15.00 – 19.00 Uhr
- Donnerstag, den 16. Mai 2019 in der Zeit von 06.00 – 08.15 Uhr.
Der Standabbau ist am Donnerstag, den 16. Mai 2019 zwischen 16.00 – 20.00 Uhr möglich.
Verbindliche Präsentationszeit ist am Donnerstag, den 16. Mai 2019 von 10.00 – 16.00 Uhr.
- Öffnungszeiten
Die Business Digital ist für die Besucher am 16.05.2019 von 10.00 – 16.00 Uhr geöffnet. Aussteller haben bereits am 15.05.2019 ab 15.00 Uhr Zutritt zu den Messeräumen. Der Aussteller verpflichtet sich, seinen Stand einzurichten und innerhalb der festgesetzten Öffnungszeit während der ganzen Dauer der Messe durch Fachpersonal zu betreuen. Vor Beendigung der Veranstaltung dürfen keine Ausstellungsstände ganz oder teilweise geräumt werden. Bei Nichteinhaltung müssen Aussteller eine Vertragsstrafe in Höhe von 20% der Standmiete zahlen.
- Standbaubestimmungen
Ausstellungs- und Präsentationsstände einschließlich Einrichtungen und Exponate sowie Werbeträger sind standsicher zu errichten, so dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden. Die Stabilisierung gegen Nachbarstände bzw. vorhandene Bausubstanz ist nicht gestattet. Für die statische Sicherheit ist der Aussteller verantwortlich und gegebenenfalls nachweispflichtig.
- Genehmigungen Standbau
Der Aussteller garantiert, dass alle verwendeten Materialien nach den Brandschutzbestimmungen gem. §26 SächsBO schwer entflammbar (B1) sind.
Anmeldung: Über jeden geplanten Standaufbau besteht Informationspflicht durch den Aussteller oder dessen Vertreter mittels beiliegender Standbauanmeldung.
Anzeigepflichtig sind:
- Standaufbauten (Displaywände, Roll-Up-Banner etc.) bis 2,50 m Höhe
Genehmigungspflichtig in den Ausstellungflächen sind:
- alle anderen Arten von Standaufbauten bis 2,50 m,
- fliegende Bauten,
- und Sonderkonstruktionen.
Die einzureichenden Unterlagen (in zweifacher Ausführung) werden von der Leipziger Messe GmbH ausschließlich für die jeweilige Veranstaltung und Standfläche geprüft und ggf. mit Auflagen zur Nicht-Ausführung freigegeben.
Nicht genehmigungsfähig sind:
- Standaufbauten über 2,50 m,
- und Standaufbauten mit geschlossenen Decken.
Genehmigungspflichtig in den Ausstellungsflächen sind:
- Standaufbauten aus Systemständen (z. B. Octanorm-System), bis 2,50 m oder mit einer Grundfläche von mehr als 9 m²,
- und fliegende Bauten.
Die einzureichenden Unterlagen (in zweifacher Ausführung) werden von der Leipziger Messe GmbH ausschließlich für die jeweilige Veranstaltung und Standfläche geprüft und ggf. mit Auflagen zur Ausführung freigegeben.
- Änderung nicht vorschriftsmäßiger Standaufbauten
Standaufbauten, die nicht genehmigt sind, den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Verordnungen nicht entsprechen, müssen geändert oder beseitigt werden. Bei nicht fristgerechter Ausführung ist der Veranstalter berechtigt, auf Kosten des Ausstellers selbst Änderungen vorzunehmen.
- Standüberdachung und -rückwand
Generell sind die Rückseiten zu Nachbarständen glatt auszubilden. Um den Sprinklerschutz nicht zu beeinträchtigen, müssen die Stände nach oben hin grundsätzlich offen sein. Decken sind als offen zu betrachten, wenn nicht mehr als 50 % der Fläche, bezogen auf den einzelnen m², geschlossen sind. Eine Rückwand ist für alle Aussteller verpflichtend.
- Aufbau, Abbau und Gestaltung der Stände
Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand innerhalb der folgenden Zeitfenster auf- und wieder abzubauen: Aufbau am 15.05.2019 von 15.00 – 19.00 Uhr sowie am 16.05.2019 von 06.00 – 08.15 Uhr Abbau von 16.00–20.00 Uhr. Aus der Überschreitung der Auf- und Abbauzeiten entstehende Kosten gehen zu Lasten des Ausstellers. Bei Überschreitung der Abbauzeit ist der Veranstalter berechtigt, die Räumung der Standaufbauten und deren Lagerung auf Kosten und Gefahr des Ausstellers durchführen zu lassen. Nach dem Abbau ist der ursprüngliche Zustand der Ausstellungsfläche wiederherzustellen. Am Stand ist für die gesamte Dauer der Veranstaltung in einer für jedermann erkennbaren Weise der Name des Standinhabers anzubringen. Die Ausstellungsplätze verstehen sich wie in dem Aussteller-Anmeldeformular beschrieben. Eigene Standbauten dürfen eine Höhe von 2,50 m nicht überschreiten. Ausnahmen bedürfen einer besonderen, schriftlichen Genehmigung des Veranstalters. Eine Überschreitung der Standbegrenzung ist unzulässig. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und des hochwertigen Ambientes der Location muss bei festem Messebau jeder Vorschlag bis 8 Wochen vor der Messe eingereicht, individuell geprüft und genehmigt werden. Dafür werden Bilder des geplanten Standes und eine Aufmaßung benötigt. Etwaige Bodenmarkierungen dürfen grundsätzlich nicht aufgebracht werden. Den Gesetzen zum Brandschutz gem. §26 SächsBO sind entsprechend Folge zu leisten. Bei genehmigtem eigenen Standbau ist dem Veranstalter die mit der Gestaltung bzw. dem Aufbau beauftragte Firma bekannt zu geben. Eine Rückwand ist für alle Aussteller verpflichtend. Die Stormversorgung sowie eine extra Internetverbindung sind über das Anmeldeformular hinzuzubuchen und werden zzgl. der Ausstellerpakete berechnet. Die Aussteller bringen entsprechend der benötigten Stromversorgung eigene 220 V Stromverteiler, Adapter und Verlängerungen mit. Standaufbau und Gestaltung müssen unter Einhaltung aller in Deutschland geltenden Vorschriften (insb. der Sonderbauverordnung, den DIN- oder EN-Vorschriften, VDE-Regelungen sowie der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, jeweils in den gültigen Fassungen) erfolgen. Weitere Auflagen bezüglich der Standgestaltung bleiben vorbehalten. In der Auf- bzw. Abbauzeit hat jeder Aussteller eine erhöhte Sorgfaltspflicht für die Sicherheit seiner Güter. Im Übrigen ist der Aussteller dafür verantwortlich, dass sämtliche gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland auf seiner Standfläche erfüllt werden.
- sonstige Standbau- und Sicherheitsbestimmungen
Das Einbringen von Teppichen oder anderen Fußbodenbelägen hat so zu erfolgen, dass keine Rutsch-, Stolper- oder Sturzgefahr für Personen entsteht. Es darf zum Fixieren nur Klebeband verwendet werden, das rückstandsfrei zu entfernen ist. Selbstklebende Teppichfliesen sind nicht zugelassen. Alle eingesetzten Materialien müssen rückstandslos entfernt werden. Gleiches gilt für Substanzen wie Öle, Fette, Farben und Ähnliches. Die Böden dürfen nicht gestrichen werden. Für Konstruktionen aus Glas darf nur Sicherheitsglas verwendet werden. Kanten von Glasscheiben müssen so bearbeitet oder geschützt sein, dass eine Verletzungsgefahr ausgeschlossen ist. Ganzglasbauteile sind in Augenhöhe zu markieren.
- Standzuteilung
Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, nicht aber als Bedingung angenommen. Anmeldungen nach Anmeldeschluss bewirken den Verfall aller bis dahin schriftlich oder mündlich reservierten Standgrößen und/oder Platzierungswünsche. Die Platzierung wird im Sinne des Gesamtbilds der Messe vorgenommen. Der Veranstalter ist berechtigt, falls erforderlich, auch abweichend von einer schon erfolgten Bestätigung, dem Aussteller einen anderen Platz an anderer Stelle zuzuweisen, Größe und Maße seines Stands abzuändern, Ein- und Ausgänge der Hallen oder Freiflächen zu verlegen oder zu schließen und sonstige bauliche Veränderungen vorzunehmen. Der Veranstalter haftet gegenüber dem Aussteller nicht für irgendwelche Folgen, die sich aus der Lage oder der Umgebung seines Stands ergeben.
- Rücktritt von der Anmeldung / Stornofristen
Aussteller, die sich verbindlich angemeldet haben, können aus dem Vertragsverhältnis nicht entschädigungslos entlassen werden. Verzichtet ein Aussteller auf eine Messebeteiligung, so fallen bis 10 Wochen vor Messebeginn 50 % der Flächenmiete, danach 100 %, als Stornokosten an, jeweils zuzüglich Steuern, Abgaben und sonstiger Nebenkosten. Diese Bestimmungen gelten auch, wenn der Stand später wieder vermietet werden kann. Sollte der Aussteller unangekündigt der Veranstaltung fernbleiben, so wird zusätzlich eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % des Standflächenmietpreises für die kurzfristig zu erfolgende Dekoration der freigewordenen Fläche erhoben.
- Rechnungslegung & Zahlungsbedingungen
Es gelten die jeweils auf dem Anmeldeformular angeführten Mietpreise/ der auf der Rechnung aufgeführte Gesamtmietpreis für die Dauer der Veranstaltung. Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger Steuern, Gebühren und Abgaben. Rabatte für Vereinsmitglieder werden erst nach Eingang der Mitgliedschaftsbestätigung gewährt Mit der Annahme der Anmeldung seitens des Veranstalters erhält der Aussteller eine Rechnung. Erst nach vollständigem Zahlungseingang wird die Erlaubnis zum Standaufbau erteilt und erhält der Aussteller ggf., je nach gebuchten Paket, die Cateringgutscheine. Beanstandungen der Rechnungen sind unverzüglich, spätestens binnen 10 Werktagen nach Zugang, schriftlich geltend zu machen; spätere Einwände können nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Verzug sind Zinsen in Höhe von 8,12 % über dem Basiszinssatz nach §247 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland zu entrichten. Für den Fall des Zahlungsverzuges wird eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 EUR erhoben. Ist der Rechnungsbetrag nicht bis zum Fälligkeitstag beim Veranstalter eingegangen, steht es diesem ohne Ankündigung frei, über den zugewiesenen Stand zu verfügen. Der Aussteller ist nicht berechtigt, aufgrund von Gegenforderungen jedweder Art die Zahlung fälliger Rechnungen zurückzubehalten, die Zahlung zu verweigern oder aufzurechnen.
- Standgebühr
Der Aussteller ist zur Bezahlung der Standgebühr zzgl. MwSt. verpflichtet. Diese inkludiert auch den Eintrag in das Online-Ausstellerverzeichnis auf der Veranstaltungswebseite sowie weitere in den Anmeldeunterlagen verzeichnete Leistungen. Die Daten für die Einträge werden vom auszufüllenden Anmeldeformular übernommen, ein Firmenlogo ist dem Veranstalter in entsprechend benötigter Auflösung zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren muss dem Veranstalter Textmaterial zur Verfügung gestellt werden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Eintrags übernimmt der Veranstalter keine Gewähr. Ausstellerausweise sind in Abhängigkeit von der jeweiligen Standgröße inkludiert.
- Höhere Gewalt, wichtige Gründe
Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Streik, Krieg, Naturkatastrophen, politischer Ereignisse oder sonstiger wichtiger Gründe nicht durchgeführt werden, sind Schadensersatzansprüche des Ausstellers gegenüber dem Veranstalter, welcher Art auch immer, ausgeschlossen. Über die Nichtdurchführung der Messe hat der Veranstalter den Aussteller unverzüglich zu unterrichten. Bei einer Absage der Veranstaltung seitens des Veranstalters werden dem Aussteller nach Bemessen der Situation durch den Veranstalter bereits geleistete Zahlungen nicht, teilweise oder vollständig rückerstattet.
- Bewachung und Versicherung
Eine Bewachung durch den Veranstalter ist nicht gegeben. Während der Öffnungszeiten muss der Stand durch eigenes Personal besetzt sein. Die Standmiete enthält keine Versicherung für die in den Messestand eingebrachten Gegenstände, den Messestand, alle sonstigen Messeausrüstungsgegenstände und für Gegenstände, die sich im Eigentum der auf dem Stand tätigen Personen befinden. Jegliche Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen, sofern diese versichert werden können. Unberührt hiervon bleibt die Haftung aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens. Im Rahmen der Haftung verbleibt es bei den gesetzlichen Beweislastregeln; sie erfahren durch diese Klausel keine Änderung. Es wird den Ausstellern daher nahegelegt, ihre Messe- und Ausstellungsgegenstände sowie ihre Haftpflicht auf eigene Kosten zu versichern.
- Reinigung und Müllentsorgung
Generell ist der Aussteller für die Reinigung des Standes und die Entsorgung des durch ihn, seine Mitarbeiter und den durch den Betrieb seines Standes verursachten Mülls selbst zuständig. Der Veranstalter ist nur für die Reinigung allgemeiner Verschmutzungen verantwortlich.
- Werbung
Werbung jeder Art, insbesondere die Verteilung von Werbedrucksachen, Platzierung eines Rollups und die Ansprache von Besuchern, sind nur innerhalb des Stands gestattet. Das Anbringen von Werbetafeln, Plakaten oder sonstigem Werbematerial bzw. die Verteilung von Werbematerial außerhalb des Stands ist nur nach Vereinbarung mit dem Veranstalter gegen gesonderte Rechnung erlaubt. Nicht gestattet ist auch das Anbringen von Firmennamen oder Werbeaufschriften an Wänden und Säulen, vor oder neben den angemieteten Messeständen. Das Anbringen von Aufklebern in den Ausstellungsräumen ist verboten. Der Veranstalter ist berechtigt, Werbung, die gegen die vorgenannten Regelungen verstößt, zu entfernen, abzudecken oder anderweitig auf Kosten und Gefahr des Ausstellers zu unterbinden. Gratis-Verlosungen, Standaktivitäten und Wettbewerbe jeder Art sind grundsätzlich erlaubt und ausdrücklich erwünscht, müssen allerdings dem Veranstalter angemeldet werden. Der Betrieb von Lautsprecheranlagen, Musik-/ Lichtbilddarbietungen und AV-Medien jeder Art – auch zu Werbezwecken – durch den Aussteller bedarf einer Genehmigung des Veranstalters und ist rechtzeitig anzumelden. Für musikalische Wiedergaben aller Art ist nach den gesetzlichen Bestimmungen (Urheberrechtgesetz) die Erlaubnis der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), erforderlich. Nicht angemeldete Musikwiedergaben können Schadenersatzansprüche der GEMA zur Folge haben (§ 97 Urheberrechtgesetz). Anmeldungen und Anfragen sind zu richten an: GEMA, 11506 Berlin, Telefon: +49 30 588 58 999, Telefax: +49 30 212 92 795, E-Mail: kontakt@gema.de. Akustische und optische Vorführungen bedürfen auch der Genehmigung des Veranstalters. Die Genehmigung wird unter der Voraussetzung erteilt, dass beim Betrieb der Anlage die höchstzulässige Lautstärke von 70 Dezibel an der Standgrenze nicht überschritten und die Arbeit an den Nachbarständen nicht gestört wird. Bei wiederholter Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann die Stromzufuhr zum Stand des Ausstellers ohne Rücksicht auf den damit verbundenen Ausfall der Standversorgung unterbrochen werden. Ein Anspruch des Ausstellers auf Ersatz des durch die Unterbrechung der Stromzufuhr entstehenden mittel- oder unmittelbaren Schadens besteht nicht. Die Beweislast für die Einhaltung der Vorschriften liegt beim Aussteller. Blinkende oder drehende Werbeträger sowie Laufschriften an der Standgrenze bedürfen der Genehmigung des Veranstalters. Im Übrigen ist jede Art von Werbung innerhalb des vom Aussteller gemieteten Stands erlaubt, wenn sie nicht aufdringlich wirkt, nicht gegen die gesetzlichen Vorschriften oder die guten Sitten verstößt und nicht weltanschaulichen oder politischen Charakter hat.
- Verkauf von Waren und Degustationen
Bei vorhandenem Gewerbeschein ist es möglich, Waren direkt zu verkaufen. Der Aussteller verpflichtet sich, den Verkauf nicht in marktschreierischer Weise durchzuführen. Der Verkauf von Lebensmitteln und Getränken zur Konsumierung direkt vor Ort auf der Messe (Catering bzw. gastronomische Leistungen) ist auf Grund von Catering-Exklusivrechten nicht gestattet. Für Degustation von Esswaren und/oder Getränken am Stand gelten spezielle Bedingungen. Deshalb muss jede Degustation von Esswaren und/oder Getränken vom Veranstalter genehmigt werden. Auch bei einer reinen Degustation müssen die Bestimmungen der Europäischen Lebensmittelverordnung eingehalten werden.
- Durchführung von eigenen Veranstaltungen
Es dürfen nur die Veranstaltungen vor Ort durchgeführt werden, die durch den Veranstalter im offiziellen Rahmenprogramm angekündigt wurden. Jegliche Angebote dieser Art seitens des Ausstellers bedürfen der Absprache und benötigen die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Veranstalters. Zuwiderhandlungen werden mit einer Pauschale in Höhe von mindestens 500,00 EUR bis maximal 5.000,00 EUR je nach Art und Umfang des Angebots in Rechnung gestellt.
- Haftung
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden an Personen, an Messe- und Ausstellungsgegenständen und an der Standausrüstung sowie Folgeschäden. Des Weiteren haftet der Veranstalter nicht für Angaben oder Maßnahmen, die auf einem Irrtum beruhen. Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Aussteller Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Soweit dem Veranstalter keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Der Veranstalter übt auf dem Veranstaltungsgelände das Hausrecht aus und wendet in allen Ausstellungsräumen und auf dem gesamten Veranstaltungsgelände die Hausordnung der KONGRESSHALLE am Zoo Leipzig an.
Außerdem haftet der Veranstalter für jede schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind nur solche, deren Beachtung bei der Durchführung des Vertrages unentbehrlich sind. Dies gilt für alle Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben könnten. Die Schadenersatzansprüche sind jedoch beschränkt auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Der Aussteller haftet gegenüber dem Veranstalter für jeden Schaden, den er, sein Personal, seine Mitarbeiter oder von ihm beauftragte Dritte oder sonstige Dritte, derer er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient, dem Veranstalter schuldhaft zufügen.
- Verletzung der Messebedingungen, Gesetzesverletzung
Die Messebedingungen und die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sind strikt einzuhalten. Ebenso sind alle Brandschutz- und veranstaltungsbehördlichen Vorschriften einzuhalten. Die Nichtbeachtung und/ oder Verstöße gegen die Messebedingungen, die vertraglichen Vereinbarungen und die Verletzung gesetzlicher Bestimmungen berechtigen den Veranstalter, den zugewiesenen Messestand sofort auf Kosten des Ausstellers zu schließen und die Räumung ohne Gerichtsverfahren durchzuführen. Den Anordnungen und Weisungen des Veranstalters und dessen Beauftragten ist vom Aussteller und dessen Personal und Beauftragten unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere auch für den zum Messegelände gehörigen Anlieferbereich.
- Zustimmungserklärung gemäß Telekommunikationsgesetz
Der Aussteller ist – gegen jederzeitigen Widerruf – damit einverstanden, über Messe- und andere Veranstaltungen vom Veranstalter per E- Mail oder Post informiert zu werden.
- Datenschutzinformation nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
Die Softwareforen Leipzig GmbH, Hainstraße 16, 04109 Leipzig, erhebt und verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Business Digital Messe & Kongress“ unter den nachfolgend aufgeführten Maßgaben.
Verantwortlicher:
Softwareforen Leipzig GmbH, Hainstraße 16, 04109 Leipzig
Datenschutzbeauftragter:
Externer Datenschutzbeauftragter ist Herr Rechtsanwalt Stephan Schuldt, Think Legal GmbH (HRB 35472, schuldt@think-legal.de) mit Sitz in Leipzig.
Kategorien der Daten:
Verarbeitet werden insbesondere
– Name des Teilnehmers / des sich Anmeldenden
– Name des Unternehmens (ggf. nebst Positionsbezeichnung des Teilnehmers)
– angegebene Kontaktdaten
Zweck:
Die mit der Anmeldung erhobenen Daten werden zur Vertragsdurchführung und zur Erfüllung der vorvertraglichen Pflichten verwendet. Dies beinhaltet den Ausweis des angemeldeten Unternehmens und des Ansprechpartners in der Veranstaltungs-App. Mittels dieser werden den Teilnehmern Informationen zum Ablauf der Veranstaltung und zum Standort der Messestände mitgeteilt. Der Name und die E-Mail-Adresse wird ferner für eine künftige zurückhaltende Bewerbung von Folgeveranstaltungen gegenüber dem Betroffenen verwendet.
Foto-/Videoaufnahmen
Im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen angefertigt. Die Fotos können ggf. zur Darstellung der Aktivitäten der Softwareforen Leipzig GmbH und Präsentation der Messe auf der Website und in Social-Media-Kanälen sowie in Printmedien veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung erfolgt zur Öffentlichkeitsarbeit und Darstellung der Aktivitäten des Verantwortlichen.
Rechtsgrundlage:
Soweit die mit der Anmeldung erhobenen Daten zur Vertragsdurchführung verarbeitet werden, beruht die Verarbeitung auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Soweit diese Daten zur Bewerbung der Veranstaltung sowie zur Kontaktaufnahme während und nach der Veranstaltung verarbeitet werden, beruht die Verarbeitung auf einem berechtigten Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die Bewerbung der Veranstaltung und die Kontaktaufnahme mit den bei der Anmeldung erhobenen Daten greifen nicht übermäßig in die Rechte und Freiheiten der Betroffenen ein. Unsere geschäftlichen Interessen an einer zurückhaltenden Information über Folgeveranstaltungen gegenüber Teilnehmern vergangener Veranstaltungen überwiegen nach unserer Einschätzung Rechtsgrundlage für die Anfertigung sowie die Veröffentlichung der Fotoaufnahmen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Es ist davon auszugehen, dass das Interesse des Verantwortlichen an der Anfertigung und Verwendung der Fotos nicht übermäßig in die Rechte und Freiheiten der natürlichen Personen eingreift, insbesondere deshalb, da sich diese in den öffentlichen Raum begeben haben, auf die Anfertigung und Verwendung der Fotos im Vorfeld hingewiesen wurden, sowie sowohl bei der Anfertigung von Fotos und auch der Veröffentlichung derselben darauf geachtet wird, dass keine berechtigten Interessen von abgebildeten Personen verletzt werden. Sofern aus besonderes berücksichtigungswürdigen Gründen die Rechte und Freiheiten einer abgebildeten Person verletzt sein sollten, werden wir durch geeignete Maßnahmen die weitere Verbreitung unterlassen. Jede etwaige Veröffentlichung erfolgt erst nach vorher erfolgter Sichtung, ob Gründe gegen eine Veröffentlichung sprechen können.
Dauer der Datenspeicherung:
Die Daten erden nach der Zweckerreichung Ihrer Erhebung gelöscht, soweit nicht handels- oder steuerrechtliche Erfordernisse entgegenstehen.
Empfängerkategorien:
- Mitarbeiter des Verantwortlichen, die notwendigerweise zur Durchführung des Vertrages (der Messe) Zugriff zu den Daten benötigen
- Auftragnehmer und Auftragsverarbeiter, die zur Durchführung der Veranstaltung und Erreichung der Erhebungszwecke mitwirken
Die Daten werden nicht an Empfänger weitergegeben, die mit diesen Daten eigene Zwecke verfolgen. Drittempfänger werden nach den gesetzlichen Erfordernissen durch den Verantwortlichen vertraglich zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichtet. Bei Social-Media-Kanälen kann es jedoch sein, dass der jeweilige Social-Media-Dienst ein Verwertungsrecht an den veröffentlichten Daten erhält.
Ihre Rechte:
Als betroffener Person steht Ihnen grundsätzlich das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu. Insbesondere gegen die Annahme unserer Interessensabwägung können Sie gesondert widersprechen. Hinsichtlich der werblichen Nutzung der Daten steht Ihnen ein jederzeitiges Widerrufsrecht gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO zu. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an
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Sofern Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in irgendeiner Weise verletzt worden sind, steht Ihnen das Recht zu, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren.
Allgemeine Datenschutzerklärung
Ergänzend verweisen wir auf unsere allgemeine Datenschutzerklärung, die unter www.softwareforen.de aufrufbar ist.
- Verwirkungsklausel
Ansprüche der Aussteller gegen den Veranstalter, die nicht spätestens 2 Wochen nach Schluss der Messe schriftlich geltend gemacht werden, sind verwirkt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von Verweisungsregeln des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.
- Schlussbestimmungen
Die AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den AGB abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn der Veranstalter hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform. Die Ungültigkeit einzelner Messebedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Mit Unterschrieben des Anmeldeformulars erkennt der Aussteller die hierin genannten Teilnahme- und Allgemeinem Geschäftsbedingungen in allen Teilen an. Nicht unterschriebene oder unvollständig ausgefüllte Anmeldungen können leider nicht bearbeitet werden! Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. 19 % MwSt..